ServiceLeistungen
Bleiben Sie gesund: die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung bestimmter Krankheiten wie zum Beispiel Krebs haben schon vielen Menschen geholfen, gesund zu bleiben. Die Untersuchungen sind für Sie kostenlos und können in der Regel in bestimmten Zeitabständen wiederholt werden. Die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die in manchen Arztpraxen zusätzlich angeboten werden, dürfen Krankenkassen nicht erstatten.
Vorsorgeuntersuchungen für ERWACHSENE
Gesundheits-Check-up
Frauen und Männer zwischen 18 und 34 Jahren haben Anspruch auf einen einmaligen Check-up. Ab 35 Jahren besteht der Anspruch alle drei Jahre. Der Check-up dient dazu, Krankheiten wie Diabetes mellitus, Herz- oder Nierenprobleme frühzeitig zu erkennen. Außerdem erfolgt eine ärztliche Beratung zu familiären Vorbelastungen und anderen Risikofaktoren. Hier einige Details: Erhebung der Krankengeschichte, gründliche körperliche Untersuchung, Blutuntersuchung (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride, Bestimmung des Blutzuckers). Bis zum Alter von 34 Jahren wird die Blutuntersuchung nur bei einem besonderen Krankheitsrisiko durchgeführt. Ab 35 Jahren umfasst der Check-up auch eine Urinuntersuchung. Des Weiteren erfolgen ein ärztliches Gespräch über die Neigungen zu bestimmten Krankheiten und eine Impfanamnese. Frauen und Männer ab 35 Jahren haben einmalig den Anspruch, sich im Rahmen des Gesundheits-Check-ups auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und C testen zu lassen. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und mögliche schwere Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs durch die frühzeitige Gabe von antiviralen Medikamenten verhindert werden.
Für Männer ab 65 Jahren bieten wir einmalig ein Screening auf Bauchaorten-Aneurysmen an.
FÜR FRAUEN
> Ab 20 Jahren einmal jährlich Krebsvorsorgeuntersuchung des Genitals sowie des Gebärmutterhalses. Ab 35 Jahren besteht statt des jährlichen Pap-Abstrichs alle drei Jahre ein Anspruch auf eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem HPV-Test (Test auf humane Papillomaviren) und einem Pap-Abstrich.
> Ab 30 Jahren zusätzlich Untersuchung der Brust.
> Ab 50 Jahren ein zusätzliches Mammographie-Screening alle zwei Jahre. Der Anspruch galt bis zum 1. Juli 2024 bis zum Alter von 69 Jahren, seitdem liegt die Obergrenze bei 75 Jahren. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erhalten weiterhin alle zwei Jahre von der sogenannten Zentralen Stelle eine Einladung zum Screening. Frauen zwischen 70 und 75 Jahren bekommen diese vorerst noch nicht automatisch zugesandt, da hierzu umfangreiche Vorbereitungen notwendig sind. Sie können sich bei den Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer Screening-Einheit in der Nähe ihres Wohnortes anmelden. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss dann mindestens 22 Monate zurückliegen. Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen finden Sie auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG). Gerne teilen wir sie Ihnen auch telefonisch unter 0611 99909-0 mit.
> Zwischen 50 und 54 Jahren zusätzlich einmal jährlich Untersuchung des Dickdarms auf verborgenes Blut im Stuhl (Schnelltest).
> Ab 55 Jahren kann zwischen einer Spiegelung des gesamten Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder einer Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut alle zwei Jahre gewählt werden.
FÜR MÄNNER
> Ab 45 Jahren einmal jährlich Krebsvorsorgeuntersuchung der Prostata und des äußeren Genitals.
> Ab 50 Jahren kann aufgrund des höheren Darmkrebsrisikos bei Männern zusätzlich zwischen einer Spiegelung des gesamten Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder einer Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut (Schnelltest) gewählt werden. Zwischen 50 und 54 Jahren kann der Schnelltest jährlich in Anspruch genommen werden, danach alle zwei Jahre.
Hautkrebs-Screening ab 35
Versicherte ab 35 Jahren können jedes zweite Kalenderjahr eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs bei hierzu berechtigten Ärzten in Anspruch nehmen. Bei Bedarf kann der Arzt auffällige Stellen mittels einer besonders leistungsfähigen Lupe, der sog. Auflichtmikroskopie, untersuchen. Achtung: Privatrechnungen für Auflichtmikroskopie können nicht erstattet werden.
Hautkrebs-Screening unter 35
Für Versicherte unter 35 Jahren bieten wir bundesweit über einen Vertrag zur Besonderen Versorgung ein Hautkrebs-Screening an.
Zusätzliche Vorsorgeleistungen zur Hautgesundheit
Im Rahmen der Besonderen Versorgung bieten wir zusätzlich zur gesetzlichen Hautkrebs-Früherkennung das HautkrebsscreeningPLUS und einen Online-Hautcheck an.
Zahnvorsorge
Versicherte ab 18 Jahren können einmal im Kalenderhalbjahr eine Zahnvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.
Vorsorgeuntersuchungen für KINDER und JUGENDLICHE
U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung
Kontrolliert werden unter anderem Atmung, Herzschlag, Muskeltätigkeit und Reflexe.
U2 3. bis 10. Lebenstag
Untersuchung der Organe, Sinnesorgane und der Reflexe, dazu ein Hüftgelenk-Test.
U3 4. bis 5. Lebenswoche
Es werden die altersgerechte Entwicklung in Bezug auf Reflexe, Motorik, Gewicht, Hörvermögen und Reaktionen kontrolliert und das Hüftgelenk untersucht. Abgefragt werden zudem das Trink-, Verdauungs- und Schlafverhalten.
U4 3. bis 4. Lebensmonat
Untersucht werden u. a. Körpermaße, Brust-, Bauch-, Geschlechts- und Sinnesorgane, die Haut sowie die Motorik und das Nervensystem.
U5 6. bis 7. Lebensmonat
Im Vordergrund steht die Überprüfung der Beweglichkeit und der Körperbeherrschung (z. B. Greiftest).
U6 10. bis 12. Lebensmonat
Kontrolliert werden unter anderem die Augen, die Entwicklung der Sprache und der Sinnesorgane sowie die Sitz- und Stehhaltung. Und es gibt Pflegehinweise für die ersten Zähne.
U7 21. bis 24. Lebensmonat
Neben den allgemeinen Körperfunktionen untersucht die Kinderärztin oder der Kinderarzt die Entwicklung von Sprache und Feinmotorik.
U7a 34. bis 36. Lebensmonat
Die Kindergarten-Kontrolluntersuchung hat zum Ziel, Sehfehler und Sehschwächen frühzeitig zu erkennen. Außerdem wird die Sprachentwicklung überprüft
U8 46. bis 48. Lebensmonat*
Untersucht werden alle Organe sowie das Hör- und Sehvermögen. Im Fokus stehen zudem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung.
U9 60. bis 64. Lebensmonat
Kurz vor der Einschulung werden die Motorik, das Hör- und Sehvermögen sowie die Sprachentwicklung geprüft.
J1 12 bis 14 Jahre
Jugend-Check-up der körperlichen und seelischen Gesundheit: Untersucht werden Größe, Gewicht, Impfstatus, Skelettsystem und Sinnesfunktionen. Fehlhaltungen durch Wachstumsschübe und chronische Krankheiten können rechtzeitig erkannt werden. Weitere Themen sind zudem das Gesundheitsverhalten, die schulische Entwicklung, die Pubertätsentwicklung und das Sexualverhalten.
Zahnvorsorge
Bis zum Alter von fünf Jahren sind drei Zahnarztuntersuchungen vorgesehen. Von sechs bis 17 Jahren steht eine Untersuchung im Kalenderhalbjahr an. Beispiele für zahnmedizinische Vorsorgeleistungen sind: Bestandsaufnahme des Zahnzustandes, Aufklärung und intensive Beratung sowie Härtung des Zahnschmelzes.
Schutzimpfungen
Infos zu den Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche finden Sie hier. Oder melden Sie sich gerne telefonisch bei uns unter 0611 99909-0.
Zusätzliche NEUGEBORENEN-Untersuchungen
Pulsoxymetrie-Screening bei Neugeborenen am 2. Lebenstag
Mit der Pulsoxymetrie können bestimmte Herzfehler erkannt werden, die bei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaftsvorsorge oder nach der Geburt bislang nicht entdeckt werden konnten.
Erweitertes Neugeborenen-Screening am 2. bis 3. Lebenstag
Früherkennung von einer Vielzahl von angeborenen Stoffwechseldefekten, von Störungen des Blut-, Hormon- und Immunsystems sowie des neuromuskulären Systems.
Screening auf Mukoviszidose am 2. bis 3. Lebenstag
Früherkennung der Mukoviszidose bei Neugeborenen. Ziel der Vorsorgeuntersuchung ist es, im Krankheitsfall unverzüglich eine Therapie einleiten zu können.
Zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche
Neolexon – spielerische Ergänzung logopädischer Behandlungen:
Rund 10 Prozent der Kinder haben eine Sprachentwicklungsstörung. Ihr Kind ist zwischen 3 und 7 Jahre alt und befindet sich wegen einer Auffälligkeit bei der Artikulation oder der Sprachentwicklung in logopädischer Behandlung? In der Neolexon-Artikulations-App kann Ihr Kind spielerisch bestimmte Sprachfähigkeiten trainieren. Die genauen Spielmodule und den Schwierigkeitsgrad stellt die Logopädin oder der Logopäde individuell für Ihr Kind ein. Dabei stehen insgesamt fünf Spielmodi sowie 860 kindgerechte Wörter zur Verfügung.
Mädchensprechstunde – M1:
Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahren können ein neues Vorsorgeangebot wahrnehmen. Die Mädchensprechstunde 1 umfasst ein Gespräch mit einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt zu gesundheitlichen Themen, die in dieser Entwicklungsphase auftreten. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Sexualität, Verhütung, Ernährung, Menstruation oder Aspekte der psychischen Entwicklung während der Pubertät. Das ärztliche Gespräch bietet den Jugendlichen einen geschützten Raum, in dem sie offen über alles sprechen können, was sie bewegt. Gleichzeitig können die Ärztin oder der Arzt über wichtige Gesundheitsthemen wie Gebärmutterhalskrebs und eine HPV-Impfung informieren.
Zusätzliche Untersuchungen mit STARKE KIDS by BKK
Wir bieten unseren jungen Versicherten über das bundesweite, kostenfreie und freiwillige Gesundheitsprogramm STARKE KIDS by BKK zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen an. Wenn Sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten, schreiben Sie sich bitte bei einer an STARKE KIDS by BKK teilnehmenden Kinder- und Jugendarztpraxis für das Programm ein. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich zur Einhaltung der gängigen Vorsorgeuntersuchungen. Falls Sie interessiert sind, fragen Sie in Ihrer Kinderarztpraxis nach, ob sie sich an dem Gesundheitsprogramm beteiligt.
U0: Ausführliches Beratungsgespräch mit einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin schon vor der Entbindung.
UPlusE: Verbesserte psychische Gesundheit von jungen Familien. Teilnahme am UPlusE-Screening in Praxen für Kinder- und Jugendmedizin – von der U3 bis zur U6.
Babycheck: Angebot zur Stärkung der Elternkompetenz zusätzlich zu den Standard-Untersuchungen U2, U3 und U4 (Ihr Kind ist 1 bis 5 Monate alt).
Gesundheitscoaching: Unterstützung für Familien mit fordernden Babys, individuelle Früherkennung von Verhaltens- und Entwicklungsstörungen bei Kindern sowie ein exklusives Angebot für Jugendliche (Ihr Kind darf nicht älter als 17 Jahre sein).
Augenuntersuchungen: Frühzeitige Überprüfungen der Sehleistung von Babys und Kindern mit einem dafür eigens entwickelten Refraktometer (Ihr Kind ist 4 bis 13 Monate bzw. 19 bis 49 Monate alt).
Sprachtests: Ergänzung der Vorsorgeuntersuchung U7 um eine Sprachbeurteilung mit einem Eltern-Fragebogen sowie Ergänzung der Vorsorgeuntersuchung U7a um einen Sprachtest des Kindes (Ihr Kind ist 20 bis 27 Monate [U7] bzw. 33 bis 38 Monate [U7a] alt).
Grundschulchecks: Auswertung eines speziellen Elternfragebogens zur Früherkennung von Aufmerksamkeitsauffälligkeiten, um die Entwicklung Ihres Kindes zu beurteilen (Ihr Kind ist 7 oder 8 [Grundschulcheck] bzw. 9 oder 10 [Grundschulcheck II] Jahre alt).
HPV-Impfberatung: Wir bieten Ihnen im Vorfeld der HPV-Impfung die Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch mit Ihrer Kinder- und Jugendärztin bzw. Ihrem Kinder- und Jugendarzt (Ihr Kind ist 9 bis 14 Jahre alt).
Depressions- und Mediensuchtscreening: Depressionen und Mediensucht betreffen immer mehr Teenager und junge Erwachsene. Wir wollen dazu beitragen, sie früh zu erkennen und Betroffenen zu helfen (Ihr Kind ist 12 bis 17 Jahre alt).
Jugendcheck: Junge Erwachsene können immer mehr selbst entscheiden. Wir unterstützen die gesundheitliche Kompetenz mit einem speziellen Zusatzangebot: dem Jugendcheck (Ihr Kind ist 16 oder 17 Jahre alt).
Digitalangebote – smarte ärztliche Versorgung bei chronischen Erkrankungen
PädAssist: Bei chronischen Erkrankungen müssen Sie für Ihr Kind oftmals über einen längeren Zeitraum Krankheitstagebücher bzw. -protokolle ausfüllen. Mit PädAssist können Sie solche Tagebücher bzw. Protokolle ganz einfach über Ihr Smartphone führen. Sie erfassen dazu die Gesundheitsdaten Ihres Kindes direkt in der App „Meine pädiatrische Praxis“ und übertragen diese digital an das Praxisteam.
PädHome: Ein kurzer Austausch, ob eine Behandlung anschlägt oder ein Medikament gut vertragen wird? Für solche oder andere krankheitsbedingt regelmäßig notwendigen Arztbesuche ersparen wir Ihnen und Ihrem Kind Anfahrtswege und Wartezeiten in der Arztpraxis: Mit PädHome können Sie Ihre Kontrolltermine mit der Kinder- und Jugendärztin oder dem Kinder- und Jugendarzt als Videosprechstunde über Ihr Smartphone absolvieren.
PädExpert: Wenn eine seltene Erkrankung oder schwierige Fragestellungen zu einer chronischen Krankheit im Raum stehen, welche die Expertise eines Spezialisten erfordert, kommt unser telemedizinisches Expertenkonsil PädExpert zum Einsatz. Die Anwendung ermöglicht Ihrer hausärztlich tätigen Kinder- und Jugendärztin oder Ihrem Kinder- und Jugendarzt, Spezialisten aus dem pädiatrischen Fachbereich in die Diagnostik oder Therapieplanung einzubinden. Die Fachpädiater können Daten auswerten, Hinweise für die Diagnosestellung oder das weitere Vorgehen in der Therapie geben sowie Fachfragen beantworten. Alle notwendigen Informationen tauschen die Beteiligten digital und strukturiert aus.
Alle Leistungen von STARKE KIDS by BKK im Internet
Die Leistungen von STARKE KIDS by BKK wurden in das neue Familienportal FamilyPlus by BKK integriert. Unter www.bkk-familyplus.de/ruv finden Sie unsere Leistungen aus Selektivverträgen, die wir zusätzlich zu den gesetzlichen Regelleistungen in den Bereichen Kinderwunsch, Schwangerschaft, Baby, Kinder sowie Teenager und junge Erwachsene anbieten. Zum Portal gehören zudem eine Suchfunktion nach Arztpraxen, die an den Verträgen teilnehmen, und Erklärvideos.
Bitte beachten Sie: Die einzige FamilyPlus-Leistung, die wir nicht bezuschussen, ist DermAktiv bei Hauterkrankungen wie der Schuppenflechte. Mit DermaOne bieten wir Ihnen eine vergleichbare Leistung der Besonderen Versorgung an.