ServiceLeistungen

Den Betrügern auf der Spur

Korruption und Betrug im Gesundheitswesen verursachen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträchtliche finanzielle Schäden. Damit Straftaten besser verfolgt und geahndet werden können, haben die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet.

Bei der R+V BKK nimmt Mathias Liebe die Aufgabe des Beauftragten zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen wahr. An ihn können sich unsere Versicherten wenden, wenn sie einen begründeten Verdacht haben. „Letztlich werden die finanziellen Folgen, die zum Beispiel durch Abrechnungsbetrug entstehen, durch die Beiträge aller Mitglieder der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung getragen“, erklärt der R+V BKK-Beauftragte. „Wir wollen die Übeltäter identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen, und den Schaden möglichst gering halten.“ Neben der Aufklärung von Betrugsfällen spielt hierbei auch die Prävention eine wichtige Rolle. So gilt es, Möglichkeiten zur Manipulation zu erkennen und auszuschließen.

Die allermeisten im Gesundheitswesen tätigen Menschen hielten sich an die Regeln, betont Liebe. Auch gebe es keine bestimmten Berufsgruppen, die beim Thema Fehlverhalten besonders auffällig wären. „Um Betrugsfälle aufdecken zu können, sind wir vor allem auf die Achtsamkeit unserer Versicherten angewiesen“, sagt Liebe. Hinweise müssen dabei auf konkreten Sachverhalten beruhen, die einen klar begründeten Betrugsverdacht ergeben. Beispiele für solche konkreten Sachverhalte sind das Abrechnen von Leistungen, die gar nicht erbracht wurden, oder von Leistungen, für die der Leistungserbringer nicht die erforderliche Qualifikation besitzt. Unzufriedenheit mit einer erbrachten Leistung oder Behandlungsfehler, denen kein betrügerisches Handeln zugrunde liegt, gehören nicht dazu.

Erhält Mathias Liebe einen stichhaltigen Hinweis, recherchiert er zunächst, ob es bei der beschuldigten Person in der Vergangenheit bereits zu Auffälligkeiten gekommen ist. Hierzu gibt er den Hinweis auch an alle anderen Krankenkassen weiter, selbstverständlich ohne die Hinweisgeberin oder den Hinweisgeber zu nennen. Bestätigt sich der Anfangsverdacht, wird die Staatsanwaltschaft informiert, und die polizeiliche Ermittlung beginnt. „Die Verfahren sind meistens sehr langwierig, da die Sachverhalte nicht immer schnell und einfach aufzudecken sind“, erklärt Liebe. „Wir sind dennoch verpflichtet, jedem einzelnen Verdachtsfall nachzugehen.“ Liebe ist dankbar für jeden begründeten Hinweis, der ihn erreicht. Denn nur dann besteht die Chance, gegen möglichst viele Betrugsfälle zu ermitteln.

So können Sie uns einen Hinweis melden

Bei einem begründeten Verdacht auf betrügerisches Verhalten durch Leistungserbringer im Gesundheitswesen können Sie sich an unseren Beauftragten für solche Fälle, Mathias Liebe, wenden – per E-Mail: compliance@ruv-bkk.de oder telefonisch: 0611 99909-329. Möchten Sie uns auf einen Behandlungsfehler hinweisen, wenden Sie sich bitte an unser Team Forderungsmanagement – per E-Mail: team-fmm@ruv-bkk.de oder telefonisch: 0611 99909-872.