ServiceLeistungen

Bleiben Sie gesund: die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen

Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung bestimmter Krankheiten wie zum Beispiel Krebs haben schon vielen Menschen geholfen, gesund zu bleiben. Die Untersuchungen sind für Sie kostenlos und können in der Regel in bestimmten Zeitabständen wiederholt werden. Die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die in manchen Arztpraxen zusätzlich angeboten werden, dürfen Krankenkassen nicht erstatten.

Gesundheits-Check-up

Frauen und Männer zwischen 18 und 34 Jahren haben Anspruch auf einen einmaligen Check-up. Ab 35 Jahren besteht der Anspruch alle drei Jahre. Der Check-up dient dazu, Krankheiten wie Diabetes mellitus, Herz- oder Nierenprobleme frühzeitig zu erkennen. Außerdem erfolgt eine ärztliche Beratung zu familiären Vorbelastungen und anderen Risikofaktoren. Hier einige Details: Erhebung der Krankengeschichte, gründliche körperliche Untersuchung, Blutuntersuchung (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride, Bestimmung des Blutzuckers). Bis zum Alter von 34 Jahren wird die Blutuntersuchung nur bei einem besonderen Krankheitsrisiko durchgeführt. Ab 35 Jahren umfasst der Check-up auch eine Urinuntersuchung. Des Weiteren erfolgen ein ärztliches Gespräch über die Neigungen zu bestimmten Krankheiten und eine Impfanamnese.

Frauen und Männer ab 35 Jahren haben einmalig den Anspruch, sich im Rahmen des Gesundheits-Check-ups auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und C testen zu lassen. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und mögliche schwere Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs durch die frühzeitige Gabe von antiviralen Medikamenten verhindert werden.

Für Männer ab 65 Jahren bieten wir einmalig ein Screening auf Bauchaorten-Aneurysmen an.

Für Frauen

> Ab 20 Jahren einmal jährlich Krebsvorsorgeuntersuchung des Genitals sowie des Gebärmutterhalses. Ab 35 Jahren besteht statt des jährlichen Pap-Abstrichs alle drei Jahre ein Anspruch auf eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem HPV-Test (Test auf humane Papillomaviren) und einem Pap-Abstrich.

> Ab 30 Jahren zusätzlich Untersuchung der Brust.

> Zwischen 50 und 69 Jahren zusätzlich alle zwei Jahre ein Mammographie-Screening. Voraussichtlich wird die Altersgrenze 69 Jahre zum 1. Juli 2024 angehoben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

> Zwischen 50 und 54 Jahren zusätzlich einmal jährlich Untersuchung des Dickdarms auf verborgenes Blut im Stuhl (Schnelltest).

> Ab 55 Jahren kann zwischen einer Spiegelung des gesamten Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder einer Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut alle zwei Jahre gewählt werden.

Für Männer

> Ab 45 Jahren einmal jährlich Krebsvorsorgeuntersuchung der Prostata und des äußeren Genitals.

> Ab 50 Jahren kann aufgrund des höheren Darmkrebsrisikos bei Männern zusätzlich zwischen einer Spiegelung des gesamten Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder einer Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut (Schnelltest) gewählt werden. Zwischen 50 und 54 Jahren kann der Schnelltest jährlich in Anspruch genommen werden, danach alle zwei Jahre.

Hautkrebs-Screening ab 35
Versicherte ab 35 Jahren können jedes zweite Kalenderjahr eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs bei hierzu berechtigten Ärzten in Anspruch nehmen. Bei Bedarf kann der Arzt auffällige Stellen mittels einer besonders leistungsfähigen Lupe, der sog. Auflichtmikroskopie, untersuchen. Achtung: Privatrechnungen für Auflichtmikroskopie können nicht erstattet werden.

Hautkrebs-Screening unter 35
Für Versicherte unter 35 Jahren bieten wir bundesweit über einen Vertrag zur Besonderen Versorgung ein Hautkrebs-Screening an.

Zusätzliche Vorsorgeleistungen zur Hautgesundheit
Im Rahmen der Besonderen Versorgung bieten wir zusätzlich zur gesetzlichen Hautkrebs-Früherkennung das HautkrebsscreeningPLUS und einen Online-Hautcheck an. Mehr hierzu auf unserer Website.

Zahnvorsorge
Versicherte ab 18 Jahren können einmal im Kalenderhalbjahr eine Zahnvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.

U0 Beratung im letzten Schwangerschaftsdrittel*
Elternberatung in einer Kinder- und Jugendmedizinischen Praxis zu den Themen Schlafumgebung des Babys, Impfungen, Stillen, Neugeborenen-Screening, Gabe von Vitamin K und D, Unfallschutz, Hilfsangebote bei Schwierigkeiten in den ersten Lebensmonaten.

U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung
Kontrolliert werden unter anderem Atmung, Herzschlag, Muskeltätigkeit und Reflexe.

U2 3. bis 10. Lebenstag
Untersuchung der Organe, Sinnesorgane und der Reflexe, dazu ein Hüftgelenk-Test.

U3 4. bis 5. Lebenswoche
Es werden die altersgerechte Entwicklung in Bezug auf Reflexe, Motorik, Gewicht, Hörvermögen und Reaktionen kontrolliert und das Hüftgelenk untersucht. Abgefragt werden zudem das Trink-, Verdauungs- und Schlafverhalten.

U4 3. bis 4. Lebensmonat
Untersucht werden u. a. Körpermaße, Brust-, Bauch-, Geschlechts- und Sinnesorgane, die Haut sowie die Motorik und das Nervensystem.

U5 6. bis 7. Lebensmonat
Im Vordergrund steht die Überprüfung der Beweglichkeit und der Körperbeherrschung (z. B. Greiftest).

U6 10. bis 12. Lebensmonat
Kontrolliert werden unter anderem die Augen, die Entwicklung der Sprache und der Sinnesorgane sowie die Sitz- und Stehhaltung. Und es gibt Pflegehinweise für die ersten Zähne.

U7 21. bis 24. Lebensmonat
Neben den allgemeinen Körperfunktionen untersucht die Kinderärztin oder der Kinderarzt die Entwicklung von Sprache und Feinmotorik.

U7a 34. bis 36. Lebensmonat
Die Kindergarten-Kontrolluntersuchung hat zum Ziel, Sehfehler und Sehschwächen frühzeitig zu erkennen. Außerdem wird die Sprachentwicklung überprüft.

U8 46. bis 48. Lebensmonat*
Untersucht werden alle Organe sowie das Hör- und Sehvermögen. Im Fokus stehen zudem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung.

U9 60. bis 64. Lebensmonat*
Kurz vor der Einschulung werden die Motorik, das Hör- und Sehvermögen sowie die Sprachentwicklung geprüft.

J1 12 bis 14 Jahre*
Jugend-Check-up der körperlichen und seelischen Gesundheit: Untersucht werden Größe, Gewicht, Impfstatus, Skelettsystem und Sinnesfunktionen. Fehlhaltungen durch Wachstumsschübe und chronische Krankheiten können rechtzeitig erkannt werden. Weitere Themen sind zudem das Gesundheitsverhalten, die schulische Entwicklung, die Pubertätsentwicklung und das Sexualverhalten.

Zahnvorsorge
Bis zum Alter von fünf Jahren sind drei Zahnarztuntersuchungen vorgesehen. Von sechs bis 17 Jahren steht eine Untersuchung im Kalenderhalbjahr an. Beispiele für zahnmedizinische Vorsorgeleistungen sind: Bestandsaufnahme des Zahnzustandes, Aufklärung und intensive Beratung sowie Härtung des Zahnschmelzes.

Schutzimpfungen
Infos zu den Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche finden Sie auf unserer Website. Oder melden Sie sich gerne telefonisch bei uns unter 0611 99909-0.

* Voraussetzung ist die Teilnahme an BKK STARKE KIDS.

Zusätzliche Neugeborenen-Untersuchungen

Pulsoxymetrie-Screening bei Neugeborenen am 2. Lebenstag
Mit der Pulsoxymetrie können bestimmte Herzfehler erkannt werden, die bei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaftsvorsorge oder nach der Geburt bislang nicht entdeckt werden konnten.

Erweitertes Neugeborenen- Screening am 2. bis 3. Lebenstag
Früherkennung von aktuell insgesamt 16 angeborenen Stoffwechseldefekten, von Störungen des Blut-, Hormon- und Immunsystems sowie des neuromuskulären Systems.

Screening auf Mukoviszidose am 2. bis 3 Lebenstag
Früherkennung der Mukoviszidose bei Neugeborenen. Ziel der Vorsorgeuntersuchung ist es, im Krankheitsfall unverzüglich eine Therapie einleiten zu können.

Zusätzliche Untersuchungen mit BKK STARKE KIDS
Wir bieten unseren jungen Versicherten über das bundesweite, kostenfreie und freiwillige Gesundheitsprogramm BKK STARKE KIDS zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen an. Wenn Sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten, schreiben Sie sich bitte bei einer an BKK STARKE KIDS teilnehmenden Kinder- und Jugendarztpraxis für das Programm ein. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich zur Teilnahme an den gängigen Vorsorgeuntersuchungen. Falls Sie interessiert sind, fragen Sie in Ihrer Kinderarztpraxis nach, ob sie an dem Gesundheitsprogramm teilnimmt.

Die BKK STARKE KIDS-Leistungen im Überblick:

> U0 (letztes Schwangerschaftsdrittel)
> BKK-Baby-Check (1.–5. Monat)
> Augenuntersuchung I (5.–14. Monat)
> Sprachbeurteilung bei U7 (20.–27. Monat)
> Augenuntersuchung II (20.–50. Monat)
> Sprachuntersuchung zur U7a (33.–38. Monat)
> neolexon-App für Kinder mit Artikulationsstörungen (3–7 Jahre)
> BKK-Grundschul-Check I (7–8 Jahre)
> BKK-Grundschul-Check II (9–10 Jahre)
> BKK-Impfberatung HPV-Impfung (ab 9 Jahren)
> Depressions-Check (11–17 Jahre)
> BKK-Jugend-Check (16–17 Jahre)

BKK STARKE KIDS-Gesundheits- Coaching
Für Kinder mit bestimmten chronischen Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten sowie für ihre Eltern.

Telemedizinisches Expertenkonsil PädExpert®
Ambulante Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit einer chronischen oder seltenen Erkrankung.

Premiumangebot der Telemedizin: PädAssist® und PädHome®
Telemedizinische Anwendungen für bestimmte häufige Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen.

Ganzheitliches Behandlungskonzept „atopisches Ekzem – Neurodermitis“
Exklusives Angebot zur Unterstützung von betroffenen Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und den Teilnahmebedingungen finden Sie auf www.bkkstarkekids.de