KurzNotiert

Ab Herbst ist die ePA für Leistungserbringer Pflicht

Die ursprünglich für den Jahresbeginn geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögerte sich aufgrund technischer Probleme. Ab Herbst dieses Jahres wird die Nutzung der ePA auch für Leistungserbringer verpflichtend – ein wichtiger Schritt, um die Vorteile der digitalen Akte ausschöpfen zu können.

In der ePA werden nur spezielle, für eine Behandlung relevante Dokumente gespeichert. Dazu gehören beispielsweise Laborbefunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Medikamente und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ziel der ePA ist es, wichtige medizinische Informationen an einer zentralen Stelle zu bündeln, damit der Behandlungsprozess erleichtert wird.

Wer kann die Dokumente sehen?

Nur im Behandlungskontext haben Leistungserbringer Zugriff auf die ePA, der durch das Einlesen der eGK in der Arztpraxis oder Apotheke hergestellt wird. Dabei ist wichtig, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten zeitlich begrenzt ist. Krankenhäuser und Ärztinnen oder Ärzte können im Rahmen einer Behandlung bis zu 90 Tage die in der ePA gespeicherten Dokumente einsehen. So stehen ihnen während dieses Zeitraums wichtige medizinische Informationen zur Verfügung, um die Therapie bestmöglich zu gestalten. Apotheken hingegen haben nur einen eingeschränkten Zugriff: Sie dürfen die entsprechenden Dokumente maximal drei Tage lang einsehen. Der Behandlungskontext stellt also sicher, dass Ihre medizinischen Daten nur in klar definierten Situationen und für einen begrenzten Zeitraum eingesehen werden können – zum Schutz Ihrer Privatsphäre und gleichzeitig zur Unterstützung einer effektiven medizinischen Versorgung.

Wie kann der Zugriff auf Dokumente eingeschränkt werden?

In der ePA ist es grundsätzlich möglich, bestimmte Dokumente oder den Zugriff darauf zu sperren. Allerdings ist die Sperrung nicht diagnoseabhängig, also nicht speziell für einzelne Fachrichtungen wie zum Beispiel Orthopäden, Zahnärzte oder Psychiater möglich. Die Sperrung erfolgt entweder für einen einzelnen Leistungserbringer – also für einen bestimmten Arzt oder eine bestimmte Apotheke – oder für ein bestimmtes Dokument, das dann gar kein Leistungserbringer einsehen kann.

Wenn Sie der Speicherung bestimmter Daten in der ePA oder der gesamten ePA widersprechen möchten, finden Sie hierzu weitere Informationen auf unserer Website.

eRezept

Das eRezept ist ebenfalls in die ePA integriert. Früher war dafür die gematik-App notwendig, doch mittlerweile ist das Modul direkt in der ePA-App enthalten. Das bedeutet, dass Sie Ihre eRezepte auch mit der ePA-App einlösen können, was den Prozess deutlich vereinfacht.

Sie sind kürzlich umgezogen oder ziehen demnächst um?

Dann benötigen wir von Ihnen einen amtlichen Nachweis über Ihre neue Anschrift. Seit letztem Jahr reicht es nicht mehr aus, der Krankenkasse eine neue Adresse per E-Mail oder Brief mitzuteilen. Die gesetzlichen Datenschutz-Richtlinien sehen zwingend vor, dass wir die Adressen unserer Versicherten nur anhand eines offiziellen Nachweises wie beispielsweise einer Meldebescheinigung ändern dürfen. Das gilt auch für mitversicherte Familienangehörige. Wenn Sie unsere Online-Geschäftsstelle Meine R+V BKK nutzen, können Sie Ihre Adresse ohne einen amtlichen Nachweis selbst ändern.

Grippesaison: STIKO empfiehlt Schutzimpfung bei erhöhtem Risiko

Auch im Winter 2025/26 muss wie jedes Jahr mit einer Grippewelle gerechnet werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Risikogruppen eine Grippeschutzimpfung. Dazu gehören beispielsweise ältere Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit einer chronischen Erkrankung, Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat, Pflegebedürftige und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Die Empfehlung gilt auch für Menschen mit erhöhter Gefährdung wie medizinisches Personal und Pflegekräfte, Berufstätige in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr und Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende Risikopersonen gefährden könnten. Einen hundertprozentigen Schutz bietet die Grippeimpfung nicht. Sie verringert aber deutlich das Risiko, an einer schweren Grippe zu erkranken.

Oktober und November sind die üblichen Impfmonate, aber auch später kann eine Impfung noch sinnvoll sein, da das Ende der Grippesaison nicht vorhersehbar ist. Bis der volle Impfschutz aufgebaut ist, dauert es etwa zwei Wochen. Die Grippeschutzimpfung ist für Personen, denen die STIKO sie empfiehlt, kostenfrei. Unseren Versicherten, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, erstatten wir die Kosten zu 80 Prozent, maximal 80 EUR für den Impfstoff und 14 EUR für die Arztleistung. Der Impfstoff wird jedes Jahr speziell auf die erwarteten Virustypen der kommenden Saison abgestimmt. So bietet er einen möglichst breiten Schutz.

Wenn Sie grippeähnliche Symptome wie Fieber, Husten, Gliederschmerzen oder Müdigkeit bemerken, sollten Sie zu Hause bleiben, um andere nicht anzustecken. Achten Sie auf ausreichend Hygiene wie regelmäßiges Händewaschen und das Tragen einer Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen, insbesondere zu Menschen mit einem erhöhten Risiko haben. Bei starken oder anhaltenden Symptomen, Atemnot, hohem Fieber, Brustschmerzen oder Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ist es wichtig, frühzeitig die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren.

Weitere Informationen rund um das Thema Impfungen finden Sie auf unserer Website.

Mit AKON Gesundheitsreisen fit durch Herbst und Winter

Die AKON Gesundheitsreisen führen Sie in reizvolle Regionen Deutschlands und darüber hinaus. An den zertifizierten Präventionskursen, ob zu Ernährung, Entspannung oder Bewegung, beteiligen wir uns mit bis zu 200 EUR. Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst. Ein Krankenschein, Kurantrag oder eine ärztliche Verordnung sind nicht erforderlich.

Jedes Jahr kommen neue Angebote hinzu. Aktuell wurden zum Beispiel das Lebenberg Schlosshotel in Kitzbühel und das Hotel Alexandra in Plauen im Vogtland ins Programm aufgenommen.

Der neue AKON-Gesundheitsreisekatalog erscheint Ende des Jahres in gedruckter Form. So lange müssen Sie aber nicht warten. Sie können jetzt schon online Reisen auch für das kommende Jahr buchen. Die Online-Buchung zeigt Ihnen an, ob es an einem Reiseziel zur ausgewählten Zeit noch freie Plätze gibt. Sie müssen dazu Ihren Wunschzeitraum für die Reise eintragen und nach dem Klick auf „Suchen“ das Feld „Nur verfügbare Termine anzeigen“ aktivieren.

Die Kursinhalte sind so gestaltet, dass Sie das Erlernte zu Hause in Ihren Lebensalltag integrieren und so dauerhaft und nachhaltig etwas für Ihre Gesundheit tun können. Die R+V BKK bezuschusst bei regelmäßiger Teilnahme zwei Präventionskurse pro Jahr mit jeweils bis zu 100 EUR. Falls in Ihrer Gesundheitsreise schon zwei Kurse enthalten waren, können wir im selben Jahr keine weitere Präventionsleistung (Reise oder Kurs) bezuschussen.

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