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Die ePA für alle startet 2025

Das hat fast jeder mal erlebt: Wichtige Befund- oder Behandlungsberichte sind nicht da oder die Information zur aktuellen Medikation ist nicht vollständig. Die elektronische Patientenakte (ePA) setzt genau hier an: Sie vernetzt Versicherte mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern, so können Sie und alle behandelnden Personen die besten Entscheidungen für Ihre Gesundheit treffen.

Ab dem 15. Januar 2025 wird gesetzlich Krankenversicherten eine ePA zur Verfügung gestellt. Dies geschieht automatisch – Sie müssen dafür nichts tun. Die ePA enthält digitalisierte medizinische Unterlagen und Daten wie Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepte, Arztberichte, Röntgen- oder MRT-Bilder, Laboranalysen, Impfnachweise und Notfalldaten wie Blutgruppe, Medikamentenunverträglichkeiten oder Allergien. Sie kann im Behandlungsfall von Ärzten, Kliniken und anderen Leistungserbringern genutzt werden. Mit der ePA werden viele Prozesse rund um die gesundheitliche Versorgung einfacher und sicherer.

Ein Beispiel: Durch die automatische Übernahme der Daten aus Ihren E-Rezepten lässt sich in der ePA jederzeit nachvollziehen, welche Arzneimittel Sie aktuell einnehmen und welche Ihnen in der Vergangenheit verordnet wurden. Aufgrund der komplexen Wechselwirkungen von Arzneimitteln ist diese Information für Ihre Ärzte und für die Apotheke äußerst wichtig. Insbesondere dann, wenn Sie mehrere Arzneimittel einnehmen müssen, können unerwünschte Effekte dadurch vermieden werden. In einem akuten Notfall kann die schnelle Verfügbarkeit der Blutgruppe oder Hinweise auf Allergien unter Umständen lebensrettend sein. Und auch unnötige, belastende Mehrfachuntersuchungen können vermieden werden. Alles in allem bleibt mehr Zeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten.

Wer hat Zugriff auf die ePA?

Der Kreis der Zugriffsberechtigten ist gesetzlich geregelt. Zugriff auf die ePA besteht nur in Fällen, in denen die Versicherten der ePA nicht widersprochen haben und er setzt einen nachgewiesenen Behandlungs- bzw. Versorgungskontext voraus. So erteilen Sie in der Arztpraxis Ihres behandelnden Arztes die Berechtigung zum Zugriff auf die ePA für 90 Tage, indem Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Lesegerät einstecken. Wir, die R+V Betriebskrankenkasse, haben übrigens keinen Zugriff auf Ihre ePA. Über unsere App „ePA R+V BKK“ können Sie den Zugriff auf Ihre Daten für Leistungserbringer einschränken.

Erhalten Kinder und Jugendliche auch eine ePA?

Mitversicherte Kinder erhalten ebenfalls eine ePA. Mit Vollendung des 15. Lebensjahres können sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich die ePA nutzen. Bis zum Alter von 15 Jahren entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob eine ePA zur Verfügung gestellt oder ihr widersprochen werden soll.

Brauche ich die ePA-App?

Nein. Nur wenn Sie selbst Daten in Ihrer ePA-Akte speichern wollen oder Zugriffe einzelner Ärzte beschränken möchten, benötigen Sie die ePA-App. Die App steht Ihnen zum kostenlosen Download in den App-Stores zur Verfügung. Den ausführlichen Registrierungsprozess finden Sie auf unserer Homepage.

Wie sicher ist die ePA?

Gesundheitsdaten sind hochsensibel und gelten als besonders schutzwürdig. Die Sicherheit Ihrer Daten in der ePA hat daher höchste Priorität. Ihre Gesundheitsdaten befinden sich im sicheren Netz der Telematik-Infrastruktur, wo sie mehrfach verschlüsselt abgelegt werden. Die Server, auf denen die Daten gespeichert sind, stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.

Wie kann ich der ePA widersprechen?

Ob Sie eine ePA haben möchten oder nicht, ist Ihre freie Entscheidung, denn Sie haben das Recht, der Einrichtung Ihrer ePA zu widersprechen. Auch wenn eine ePA für Sie bereits vorhanden ist, können Sie jederzeit die Akte, inkl. aller gespeicherten Daten, löschen lassen. Die Löschung ist nicht umkehrbar. Sollten Sie es sich zu einem späteren Zeitpunkt anders überlegen, können Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen und erhalten dann eine neu ePA. Der Widerspruch kann lediglich einzelne Funktionen, aber auch die gesamte ePA umfassen. Er hat für Ihre Gesundheitsversorgung keinerlei Nachteile. Für den Widerspruch haben wir für Sie ein Online-Formular auf unserer Website bereitgestellt. Dort informieren wir Sie ausführlich über alle Widerspruchsmöglichkeiten.

Wichtig: Wenn Sie nicht wollen, dass ab dem 15. Januar automatisch eine ePA für Sie erstellt wird, müssen Sie Ihren Widerspruch schriftlich bei uns einreichen – zum Beispiel über unser Online-Formular.