ServiceLeistungen

Ein ganz persönlicher Blick auf fünf unserer Leistungen

Wir haben uns einmal gefragt, wie sehen eigentlich die Kolleginnen und Kollegen in der R+V BKK unsere Leistungen und Services? Welche können sie aus eigener Erfahrung empfehlen?

Lesen Sie hier, was uns Katja Alff, Katrin Dreier-Klamm, Maik Schumann, Jomana Sibo und Mafalda Teixeira geantwortet haben.

Medizinische Telefonberatung

"Wenn wir für Sie eine neue Zusatzleistung entwickeln oder bestehende ändern, dann gehöre ich zu den Ersten in der R+V BKK, die aktiv werden. Als Produktentwicklerin muss ich dabei stets im Blick behalten, welche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein müssen. Denn bevor wir Ihnen eine neue Leistung oder einen neuen Service anbieten können, heißt es Bedarfsanalysen, Kostenkalkulationen und Ausschreibungen zu erstellen. Unsere kostenfreie medizinische Telefonberatung habe ich bereits mehrmals genutzt und schätze die freundliche und kompetente Beratung sehr."

Die Ärztinnen, Ärzte und das medizinische Fachpersonal der Hotline beraten Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Sie erhalten Auskünfte über Krankheitssymptome, Behandlungs- und Therapiemethoden aus 23 medizinischen Fachgebieten. Zum Beratungsspektrum gehören auch Medikamente und ihre Nebenwirkungen, die Suche nach Fachärzten und Krankenhäusern, Unterstützung bei der Reisevorbereitung und Hilfe im Urlaubsland, z. B. bei Verständigungsschwierigkeiten. Der Beratungsservice ersetzt natürlich nicht den Besuch beim Arzt. Sie erreichen unsere medizinische Telefonberatung unter 0611 99909-222.

Osteopathie

"Ich finde unsere Osteopathie-Leistung besonders gut. Sie hat mir und meiner Familie schon öfters, etwa bei Verspannungen oder Rückenschmerzen, geholfen. Bei der aus den USA stammenden Heilmethode spürt der Osteopath Funktionsstörungen des Körpers mit den Händen auf und löst Blockaden, um die Selbstheilungskräfte zu mobilisieren."

Insgesamt bezuschussen wir bis zu drei Sitzungen im Kalenderjahr für Behandlungen, die ärztlich verordnet wurden. Pro Sitzung können Sie bis zu 40 EUR mit uns abrechnen – im Jahr also maximal 120 EUR. Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass die Therapeutin oder der Therapeut Mitglied eines Berufsverbandes für Osteopathie ist. Eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt, erkennen wir auch an. Für die Erstattung des Zuschusses benötigen wir die ärztliche Verordnung und die Rechnung.

FPZ HüfteKnieTherapie

"Als ich vor zwei Jahren starke Schmerzen im Knie bekam, diagnostizierten die Ärzte Arthrose. Ich entschied mich gegen eine Operation und für die FPZ HüfteKnieTherapie und bin bis heute beschwerdefrei."

Zu Beginn der dreimonatigen Behandlung erstellen die FPZ-Therapeutinnen und -Therapeuten eine genaue Analyse des geschädigten Gelenks. Darauf aufbauend entwickeln sie ein individuelles Trainingsprogramm aus Bewegung und gezieltem Muskelaufbau. Es besteht aus vier Trainingseinheiten in der Woche – zwei in einem FPZ-Therapiezentrum und zwei zu Hause. Wir bieten Ihnen die HüfteKnieTherapie über einen Vertrag mit dem Forschungs- und Präventionszentrum FPZ zu günstigen Konditionen an. FPZ-Therapien für Rückenbeschwerden und Osteoporose runden das Angebot ab. Die Inanspruchnahme der FPZ-Angebote ist an die Teilnahme am Vertrag gebunden.

Mutterschaftsgeld

"Wenn ich werdende Mütter berate und ihnen aufzeige, wann und in welcher Höhe ihnen Mutterschaftsgeld zusteht, bin ich ganz in meinem Element. Ich möchte ihnen in dieser an Herausforderungen reichen Zeit mit Rat und Tat zur Seite stehen, auch wenn es um Themen geht wie Zusatzleistungen für Schwangere oder Elterngeld. Mein Lohn sind zufriedene und dankbare Zuhörerinnen."

Das Mutterschaftsgeld beträgt in der Regel bis zu 13 EUR pro Kalendertag. Die Differenz zum bisherigen Gehalt trägt der Arbeitgeber. Es wird für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung gezahlt – bei Früh- und/oder Mehrlingsgeburten für zwölf Wochen nach der Entbindung. Bezieherinnen von Arbeitslosengeld erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ihres bisherigen Arbeitslosengeldes. Familienversicherte Frauen, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 EUR vom Bundesamt für Soziale Sicherung ausgezahlt.

Zuzahlungsbefreiung

"Ich prüfe in der Leistungsabteilung unter anderem Anträge auf Zuzahlungsbefreiung. Hier gefällt mir besonders gut, dass die Arbeit sehr abwechslungsreich ist, denn jeder Fall ist anders."

Gesetzlich Krankenversicherte müssen bei bestimmten Leistungen, zum Beispiel einem Aufenthalt im Krankenhaus, Arzneimitteln oder Heilmitteln wie Krankengymnastik, einen Teil der Kosten selbst tragen. Diese Zuzahlung beträgt in der Regel zwischen fünf und zehn EUR. Damit insbesondere chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen und Versicherte mit einem geringen Einkommen durch die Zuzahlungen nicht unzumutbar belastet werden, gibt es eine Belastungsgrenze. Sie beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Sind Sie oder ein Familienangehöriger in Ihrem Haushalt schwerwiegend chronisch krank, beträgt die Belastungsgrenze nur ein Prozent. Sobald die Zuzahlungen die Belastungsgrenze in einem Kalenderjahr überschreiten, kann man sich für den Rest des Jahres davon befreien lassen.