ServiceLeistungen

Auf einen Blick: neue und verbesserte Leistungen

Wir halten laufend nach neuen Leistungen Ausschau, mit denen wir Sie bei der Gesundheitsvorsorge oder der Genesung sinnvoll unterstützen können. Auch die bereits bewährten Leistungen evaluieren wir regelmäßig, aktualisieren sie, wenn es neue Entwicklungen gibt, und erleichtern Ihnen durch optimierte Arbeitsprozesse und höhere Zuschüsse die Inanspruchnahme. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen drei Neuerungen vor.

Höherer Zuschuss für Präventionskurse

Unser Zuschuss zu Ihrer Teilnahme an einem Präventionskurs beträgt ab sofort 100 statt 80 Prozent der Kursgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 80 EUR. Im Kalenderjahr bezuschussen wir bis zu zwei Kurse mit maximal 160 EUR. Präventionskurse gibt es zu den folgenden Gesundheitsbereichen:

  • Bewegung, zum Beispiel Rückenschule, Nordic Walking oder INtheCircuit,
  • Ernährung, zum Beispiel Kurse zur Gewichtsreduktion oder zu gesunder und vollwertiger Ernährung,
  • Entspannung, zum Beispiel Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung oder Yoga,
  • Suchtprävention, zum Beispiel Raucherentwöhnung oder Alkoholreduktion.

Den Zuschuss zahlen wir für zertifizierte Gesundheitskurse bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80 Prozent). In unserer Präventionskurs-Datenbank können Sie nach Kursen in Ihrer Nähe und nach Online-Kursen suchen. Oder Sie rufen uns an unter 0611 99909-0. Laufende Beiträge für ein Fitnessstudio oder einen Sportverein können wir im Rahmen der Prävention leider nicht berücksichtigen.

Zeckenschutzimpfung (FSME)

Künftig übernehmen wir die Kosten für eine Zeckenschutzimpfung ohne Einschränkung. Die Kostenerstattung nach Vorlage Ihrer Rechnung oder direkt über Ihre Karte (eGK) in der Arztpraxis ist also nicht mehr daran gebunden, ob Sie in einem FSME-Risikogebiet wohnen oder sich dort im Zusammenhang mit einer Reise vorübergehend aufhalten.

In der Regel sind drei Impfungen notwendig, um den vollen Impfschutz zu erreichen. Der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung beträgt nach dem Standard-Impfschema zwei bis zwölf Wochen. Die dritte Impfung erfolgt fünf bis zwölf Monate nach der zweiten. Vollständig Geimpfte haben für mindestens drei Jahre einen 99-prozentigen Schutz vor FSME. Bereits nach zwei Impfungen beträgt er 98 Prozent, hält allerdings nur etwa ein Jahr an.

Ergänzende Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung

Mit Discovering Hands bieten wir eine neue Vorsorgeleistung ohne Altersbegrenzung ergänzend zur gesetzlichen Brustkrebsvorsorge an. Unser Zuschuss beträgt 100 EUR im Kalenderjahr für diese ärztlich empfohlene Vorsorgeuntersuchung.

Bei einer Discovering-Hands-Untersuchung tastet eine sehbehinderte Frau mit der Qualifikation „Medizinisch-Taktile Untersucherin (MTU)“ die Brust ab. Dank ihres besonderen Tastsinns ertasten die Untersucherinnen rund 30 Prozent mehr und um 50 Prozent kleinere Gewebeveränderungen als Ärztinnen und Ärzte. Zurzeit arbeiten deutschlandweit circa 50 ausgebildete MTUs in mehr als 100 Arztpraxen, Kliniken und Discovering-Hands-Zentren.