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Die ePA für alle ist gestartet
Im Januar 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle an den Start gegangen. In der ePA werden Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und eRezepte gespeichert. Unsere ePA-Experten haben häufig gestellte Fragen gesammelt und beantwortet.
Was ist die ePA?
Die ePA ist eine virtuelle Akte in der Telematikinfrastruktur, auf die das medizinische Personal, das Sie behandelt, Zugriff hat. Die ePA muss nicht aktiv genutzt werden, steht aber zur Verfügung. Die Daten in der Akte werden regelmäßig von Ärzten und anderen medizinischen Leistungserbringern aktualisiert.
Wer hat eine ePA?
Jeder gesetzlich Krankenversicherte erhält automatisch eine ePA, außer man hat der Einrichtung der Akte widersprochen. Ein Widerspruch gegen die ePA ist jederzeit möglich. Sollte bereits eine ePA angelegt sein, so wird diese gelöscht. Wie Sie widersprechen können, erfahren Sie auf unserer Website.
Was bringt mir die ePA?
Die ePA verbessert den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern und unterstützt so gezielt die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Therapien können besser auf Vorerkrankungen abgestimmt werden. Auch Zusammenhänge zwischen früheren Symptomen und aktuellen Erkrankungen lassen sich leichter erkennen. Ein Medikationsplan hilft, gefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu vermeiden.
Wozu benötige ich eine ePA-App?
Versicherte können mit Hilfe der ePA-App ihre in der ePA gespeicherten Daten einsehen und verwalten. Die ePA-App benötigen Sie also nur dann, wenn Sie selbst Einblick in Ihre Akte haben möchten. Mit der neuen Version der ePA-App haben Sie übrigens jetzt auch die Möglichkeit, eRezepte einzulösen und sich ins Organspenderegister einzutragen.
Wann und was kann meine Ärztin oder meine Apotheke sehen?
Grundsätzlich kann der Arzt oder die Apotheke alle Dokumente wie Befundberichte, eAUs oder eRezepte in der ePA einsehen, allerdings nur, wenn ein Behandlungskontext besteht. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Versichertenkarte in der Praxis oder Apotheke eingelesen wird. Dann haben die Ärztin oder der Arzt für 90 Tage und die Apotheke für drei Tage Zugriff auf Ihre ePA.
Wie kann ich den Zugriff auf die Patientenakte einschränken?
Sie haben die Möglichkeit, über Ihre ePA-App einen bestimmten Leistungserbringer – zum Beispiel Arzt oder Apotheker – zu sperren. Dieser kann dann Dokumente weder einsehen noch speichern. Sie können auch bestimmte Dokumente sperren. Dann sind diese nur für Sie sichtbar. Eine generelle Zugriffsbeschränkung für zum Beispiel alle Apotheken oder alle Ärzte einer speziellen Fachrichtung ist nicht möglich.
Werden auch Dokumente aus der Vergangenheit gespeichert?
Nein, es werden nur Dokumente ab Januar 2025 beziehungsweise ab dem Zeitpunkt der Anlage der ePA gespeichert. Die einzige Ausnahme ist hier die Leistungsübersicht, die durch die Krankenkasse eingestellt wird. Hier sind die Leistungsdaten der letzten zehn Jahre enthalten.
Ich habe die Kostenerstattung gewählt, kann ich die ePA dann auch nutzen?
Ja, Sie können die ePA nutzen. Wichtig: Wenn Sie die Kostenerstattung gewählt haben, weisen Sie bitte die Arztpraxis darauf hin, dass Sie Ihre Versichertenkarte (eGK) nur zum Einstellen von Befunddaten in die ePA vorlegen, nicht zur Abrechnung von Leistungen.
Wie wird mit kritischen Diagnosen umgegangen?
Bevor Daten, die zur Diskriminierung oder Stigmatisierung führen können (zum Beispiel Daten zu psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Krankheiten oder Schwangerschaftsabbrüchen), in der ePA gespeichert werden, muss die Ärztin oder der Arzt Sie auf das Recht zum Widerspruch gegen die Einstellung hinweisen. Bei einem Widerspruch darf der Leistungserbringer die entsprechenden Daten nicht in die ePA übertragen. Es gibt keine Möglichkeit, der Speicherung dieser Daten pauschal zu widersprechen.
Woher bekomme ich meine Zugangsdaten zur ePA-App?
Mit unserer „ePA R+V BKK“-App können Sie auf Ihre ePA zugreifen. Sie erstellen sich hierfür selbst ein Benutzerkonto. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf unserer Website.
Wie sicher ist die ePA?
Die ePA für alle wurde und wird mit höchsten und modernsten Sicherheitsstandards gebaut, die die gematik GmbH (Nationale Agentur für Digitale Medizin) zusammen mit den obersten Sicherheits- und Datenschutzbehörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) entwickelt und abstimmt. Zusätzlich schützt ein mehrstufiges Sicherheitskonzept die Telematikinfrastruktur. Außerdem wird die Sicherheit der Telematikinfrastruktur und aller Anwendungen fortlaufend geprüft – in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und externen Experten. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die gematik GmbH.
Warum ist das alles so umständlich mit der ePA-App?
Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und unterliegen daher hohen Anforderungen zu ihrem Schutz, die die gematik GmbH definiert hat. Aus diesem Grund sind Funktionen wie die Speicherung des Passwortes, die in anderen Apps möglich sind, bei der ePA-App untersagt. Der umfangreiche Registrierungsprozess sieht zudem eine Identifizierung vor, die spätestens alle sechs Monate wiederholt werden muss.
Wie kann ich mir beim Thema „ePA für alle“ selbst einen Überblick verschaffen?
Ausführliche Informationen rund um das Thema ePA finden Sie auf unserer Website.
Schritt für Schritt zur ePA
1. Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) der R+V BKK ist:
- ✅ Ein NFC-fähiges Smartphone
- ✅ Eine NFC-fähige eGK.

- ✅ Ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und PIN. Sie haben noch keine PIN für Ihren Personalausweis? Sie können Ihren Online-Asweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommune kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen.
2. Laden Sie die App „R+V BKK ePA“ herunter:
3. Legen Sie ein Benutzerkonto an. Geben Sie dafür Ihre Versichertennummer, die Kennnummer Ihrer Versichertenkarte (eGK), Ihre Postleitzahl sowie Ihre E-Mail-Adresse ein und vergeben Sie ein Passwort. Lesen und akzeptieren Sie die Einwilligungserklärung und Nutzungsbedingungen.
Vor 2025 angelegte Akten müssen migriert werden
Versicherte, die bereits vor dem 15. Januar 2025 eine ePA eingerichtet hatten, müssen ihre Gesundheitsdaten bis spätestens 30. September 2025 in das neue ePA-System übertragen. Geschieht dies nicht, sind die bisherigen Gesundheitsdaten nicht mehr verfügbar. Um eine lückenlose Dokumentation und den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten sicherzustellen, sollten Versicherte rechtzeitig prüfen, ob ihre ePA aktualisiert wurde. Bitte laden Sie hierzu die aktuellste Version der ePA-App aus dem Store und starten Sie die ePA-App. Die Migration Ihrer Daten erfolgt dann automatisch beim ersten Login.