GesundesWissen

Beratungspflicht für bestimmte Biozidprodukte eingeführt

Seit Anfang 2025 dürfen Biozidprodukte wie Mäuse- und Rattengift, Insektensprays, Antifouling-Anstriche – etwa für Boote – sowie Holzschutzmittel nicht mehr frei zugänglich in Geschäften angeboten werden. Zusätzlich gilt vor dem Kauf solcher Produkte in Geschäften und im Online-Handel eine Beratungspflicht durch eine sachkundige Person. Verbraucher sollen so über die von diesen Produkten ausgehenden gesundheitlichen Gefahren aufgeklärt werden. Auch die richtige Handhabung und unbedenkliche Alternativprodukte sind Gegenstand der Beratung.

Sechs Produktarten werden von den neuen Regelungen erfasst: Mittel gegen Nagetiere, Mittel gegen Insekten und andere Krabbeltiere, Antifoulingmittel, Beschichtungsschutzmittel, Holzschutzmittel und Schutzmittel für Baumaterialien, zum Beispiel gegen Mikroorganismen und Algen. Biozidprodukte aus der Hauptgruppe Desinfektionsmittel und einige Produktarten wie Schneckenbekämpfungsmittel dürfen weiterhin ohne Beratung verkauft werden. Auch solche mit harmloseren Wirkstoffen wie Lavendelöl oder Essigsäure sowie Mittel zur Abwehr von Mücken oder Zecken (sogenannte Repellentien) sind von der Beratungspflicht ausgenommen.