KurzNotiert

Qualitätsberichte der Krankenhäuser für 2022 sind veröffentlicht

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Jahr 2022 wurden Anfang Februar 2024 veröffentlicht und stehen auf der Website des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) als PDF-Dokumente zur Verfügung. Seit 2005 sind Krankenhäuser verpflichtet, jährlich in Qualitätsberichten über ihre Arbeit und ihre Strukturen zu informieren. Die Berichte enthalten Angaben zur Ausstattung und zum Angebot eines Krankenhauses wie zum Beispiel: vorhandene Fachabteilungen, Anzahl des ärztlichen und pflegerischen Personals, Leistungsspektrum bei Diagnostik und Behandlung, medizinisch-pflegerische Angebote (Bewegungstherapie, Wundmanagement etc.) sowie Angaben zur Barrierefreiheit. Wesentlicher Bestandteil eines Qualitätsberichts sind zudem die Qualitätsergebnisse eines Krankenhauses in einzelnen, vom G-BA festgelegten Leistungsbereichen. Die erhobenen Daten werden auch von Krankenhaus-Vergleichsportalen beziehungsweise Klinik-Suchmaschinen genutzt. Wer also ein Krankenhaus sucht und verschiedene Häuser miteinander vergleichen möchte, muss nicht unbedingt mehrere Qualitätsberichte lesen. Auch der BKK-Dachverband bietet eine Suchmaschine an.

Adressänderung nur mit Nachweis möglich

Sie sind kürzlich umgezogen oder ziehen demnächst um? Dann benötigen wir von Ihnen Ihre neue Anschrift. Seit Anfang 2024 reicht es nicht mehr aus, wenn man nach einer Adressänderung der Krankenkasse seine neue Anschrift in einer E-Mail oder einem Brief mitteilt. Die gesetzlichen Datenschutz-Richtlinien sehen zwingend vor, dass wir Ihre Adresse bei uns nur dann ändern dürfen, wenn wir hierüber einen amtlichen Nachweis von Ihnen erhalten. Dies kann beispielsweise eine Meldebescheinigung sein.

Das gilt auch für jedes mitversicherte Familienmitglied, von dem wir ebenfalls einen gesonderten amtlichen Nachweis benötigen. Wenn Sie unsere Online-Geschäftsstelle Meine R+V BKK nutzen, können Sie Ihre Adresse übrigens auch selbst ändern.

Blutwurz ist Arzneipflanze des Jahres 2024

Der Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde an der Universität Würzburg hat Blutwurz zur Arzneipflanze des Jahres gewählt. Das auch Tormentill oder Aufrechtes Fingerkraut genannte Gewächs ist reich an Gerbstoffen und kommt traditionell bei der Behandlung von leichtem Durchfall und als Mundspüllösung bei Entzündungen im Mund- und Rachenraum zum Einsatz. Der Name Blutwurz rührt vom kräftigen Wurzelstock der Pflanze her, aus der beim Anschnitt roter Saft austritt. Der Wurzelstock ist auch der Teil, der für die therapeutische Verwendung genutzt wird. Der Pflanzenstängel ist eher unscheinbar und trägt gelbe Blüten, die nicht wie üblich fünf, sondern nur vier Blütenblätter haben. Der hohe Gerbstoffgehalt in der Wurzel schützt die Haut vor dem Eindringen von Keimen. Verarbeitet wird die Arzneipflanze unter anderem als Tee, Tinktur oder alkoholischer Extrakt zur Mundspülung.

Vorstandsvergütungen im Jahr 2023

Die R+V BKK ist gesetzlich verpflichtet, die Vergütung der Vorstände zu veröffentlichen. Im vergangenen Jahr bestand der Vorstand der R+V BKK aus zwei Mitgliedern. Der Vorstandsvorsitzende Jochen Gertz erhielt 2023 als Grundvergütung 139.962 EUR und als variablen Bestandteil 25.000 EUR. Der geldwerte Vorteil für den auch privat nutzbaren Dienstwagen belief sich entsprechend der steuerlichen Ein-Prozent-Regelung auf 11.375 EUR. Für die Altersversorgung wurden 13.482 EUR aufgewendet. Zu den wesentlichen Versorgungsregelungen gehört eine Übergangsregelung nach Ablauf der Amtszeit, die 100 Prozent der Grundvergütung für sechs Monate vorsieht. Die Gesamtvergütung betrug 189.820 Euro. Für das Vorstandsmitglied Thomas Schaaf betrugen 2023 die Grundvergütung 139.962 EUR und der variable Bestandteil 25.000 EUR. Der geldwerte Vorteil für den auch privat nutzbaren Dienstwagen belief sich gemäß der steuerlichen Ein-Prozent-Regelung auf 11.484 EUR. Für die Altersversorgung wurden 13.482 Euro aufgewendet. Zu den wesentlichen Versorgungsregelungen gehört eine Übergangsregelung nach Ablauf der Amtszeit, die 100 Prozent der Grundvergütung für sechs Monate vorsieht. Die Gesamtvergütung betrug 189.928 EUR.

Zusätzlich zu den Vergütungen der R+V BKK-Vorstände sind wir verpflichtet, auch die Vorstandsvergütungen des BKK Landesverbandes Süd sowie des GKV-Spitzenverbandes zu veröffentlichen. Im vergangenen Jahr erhielt der aus einer Person bestehende Vorstand des BKK Landesverbandes Süd als Grundvergütung 180.000 EUR und als variablen Bestandteil 42.500 EUR. Für die Altersversorgung wurden 18.225 EUR aufgewendet. Der geldwerte Vorteil für den auch privat nutzbaren Dienstwagen belief sich entsprechend der steuerlichen Ein-Prozent-Regelung auf 8.542 EUR. Für eine private Unfallversicherung wurden 641 EUR aufgewendet. Die Gesamtvergütung betrug 249.908 EUR.

Die Angaben zu den Vorstandsvergütungen des GKV-Spitzenverbandes lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Sie finden diese und weitere Vorstandsvergütungen von Krankenkassen und ihren Verbänden auf der Website unter dem Suchbegriff „Vorstandsvergütungen“ im Suchbereich „Verschiedene Bekanntmachungen“.

Neues Online-Formular für die Erstattung von Impfungen

Ganz frisch in unserer Online-Formularsammlung haben wir für Sie die Rechnungseinreichung für Impfungen aufgenommen. Über das Formular können Sie sowohl Rechnungen für Reiseimpfungen als auch für in unserer Satzung festgeschriebene Impfungen wie die Grippeschutzimpfung oder die FSME-Impfung einreichen. Alle Formulare der R+V BKK, auch die bereits online vorliegenden, sind auf unserer Website abgelegt. Sie sind thematisch geordnet nach Mitgliedschaft, Anträgen, Erstattungen, Pflege und Datenschutz. Um die Online-Formulare nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig registrieren. Zum Öffnen der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie kostenlos herunterladen können.

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