KurzNotiert

Neue Versorgungsverträge zu psychischen Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems

Bei psychischen Erkrankungen „mentalis Nachsorge
Nach einem Klinikaufenthalt wegen einer psychischen Erkrankung hilft eine therapeutische Begleitung, die Behandlungserfolge im Lebensalltag zu verankern. Mit unserem Versorgungsvertrag „mentalis Nachsorge“ bieten wir eine gezielte und individuelle Nachsorge an, um die psychische Gesundheit langfristig zu stabilisieren. Voraussetzung: Der Klinikaufenthalt darf nicht länger als zwölf Wochen zurückliegen. Das Programm ist eine Kombination aus Therapie-App und Tele-Gesprächen mit Psychologen. An dem Vertrag können unsere Versicherten aller Altersgruppen teilnehmen, die eine stationäre Behandlung wegen Alkoholabhängigkeit, Essstörungen, Emotionsregulation, Depression oder Borderline abgeschlossen haben.

FPZ NeuroTherapie bei Erkrankungen des Nervensystems
Neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose, Polyneuropathien oder Demenzen breiten sich in unserer alternden Gesellschaft immer mehr aus. Betroffene leiden unter fortschreitenden sozialen, kognitiven und körperlichen Einschränkungen und sind in zunehmendem Maße auf Hilfe angewiesen. Das FPZ NeuroTherapie-Programm hat zum Ziel, Selbstständigkeit und Lebensqualität möglichst lange zu erhalten.

Das neue Pflegegesetz: mehr Befugnisse, weniger Bürokratie

Zum 1. Januar 2026 soll das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in Kraft treten. Es zielt darauf, durch mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonal und den Abbau bürokratischer Hürden die pflegerische Versorgung zu verbessern. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf bereits im August 2025 beschlossen – eine endgültige Entscheidung über die Inhalte und das Inkrafttreten steht jedoch noch aus.

Für Versicherte und ihre Angehörigen bedeutet das neue Gesetz, dass sie damit rechnen können, künftig leichter Zugang zu Pflegeleistungen zu erhalten und von Pflegefachpersonal umfassender als bisher betreut zu werden. Sobald das Gesetz konkretisiert und verabschiedet worden ist, werden wir Sie auf unserer Homepage über die Details und die Folgewirkungen informieren.

Mit unserem neuen Online-Formular die Bonuskarte anfordern

Mit unseren Online-Formularen können Sie schnell und sicher Anträge oder Rechnungen bei uns einreichen. Jetzt geht dies auch, wenn Sie von uns eine neue Bonuskarte brauchen. Alle Formulare der R+V BKK, ob online oder als PDF ausfüllbar, sind auf unserer Homepage zentral abgelegt.

Um die Online-Formulare nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig registrieren. Zum Öffnen der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie unter adobe.de kostenlos herunterladen können.

Liposuktion bei Lipödem ist Kassenleistung

Die Liposuktion für die Behandlung eines Lipödems ist in allen Stadien der Erkrankung eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Aufnahme in den Leistungskatalog der Krankenkassen geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zurück. Er begründet sie mit ersten Zwischenergebnissen der von ihm veranlassten Studie LIPLEG, die zeigen, dass die Liposuktion deutliche Vorteile gegenüber einer ausschließlich nichtoperativen Behandlung haben kann.

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass vor dem Eingriff eine mindestens sechsmonatige konservative Behandlung, etwa durch Kompression und Bewegung, ohne ausreichende Linderung der Beschwerden erfolgt ist. Zudem muss das Gewicht während der konservativen Therapie stabil geblieben sein. Bei einem Body-Mass-Index (BMI) zwischen 32 und 35, ist zusätzlich ein bestimmtes Verhältnis zwischen Taille und Gewicht erforderlich, abhängig vom Alter. Liegt der BMI über 35 ist zuerst eine Behandlung der Adipositas notwendig. Zwei Fachärztinnen oder -ärzte müssen außerdem die für die Liposuktion erforderliche Diagnose bestätigen.

Ist die Operation im Rahmen einer Krankenhausbehandlung erforderlich, stellt der Facharzt die Einweisung aus. Die Liposuktion darf nur in kassenzugelassenen Krankenhäusern erfolgen. Voraussichtlich spätestens ab dem 2. Quartal 2026 soll sie auch ambulant möglich sein, dann unter anderem durch niedergelassene Ärzte.

Es gibt festgelegte Qualitätssicherungsverfahren, die für Ärzte und Krankenhäuser verpflichtend sind, damit sie die Liposuktion als Kassenleistung erbringen dürfen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten direkt über die Versichertenkarte mit uns abgerechnet. Private Rechnungen können wir nicht erstatten. Falls Sie die Liposuktion als Behandlungsoption in Erwägung ziehen, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Facharzt. Er erklärt Ihnen das weitere Vorgehen.

So können Sie sich in unserer App für die elektronische Patientenakte (ePA) registrieren

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Leistungserbringer verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen und mit medizinischen Daten zu füllen. Ausgenommen, Sie haben bei uns Widerspruch gegen die Einrichtung der ePA eingelegt. Wenn Sie auch selbst Ihre ePA nutzen möchten, etwa um die dort gespeicherten Daten einzusehen oder die Zugriffe für einzelne Leistungserbringer anzupassen, benötigen Sie unsere ePA-App.

Für die Nutzung der „ePA R+V BKK“-App benötigen Sie ein Smartphone. Nachdem Sie sich die App im App Store (iPhone) oder im Google Play Store (Android-Gerät) heruntergeladen haben, registrieren Sie sich.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung hierzu finden Sie auf unserer Homepage. In dem geführten Registrierungsprozess müssen Sie sich zusätzlich identifizieren. Hierzu haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

  • eID + PIN (von uns empfohlen)
    Sie haben noch keine PIN für Ihren Personalausweis? Sie können Ihren Online-Ausweis bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommune kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen.
  • eGK + PIN
    Die PIN für Ihre eGK erhalten Sie, wenn Sie sich vorab identifiziert haben. Wie, zeigen wir Ihnen auf unserer Homepage. Die PIN senden wir Ihnen dann automatisch zu. Es ist nicht möglich, für eine eGK erneut eine PIN zu versenden.
  • PostIdent vor Ort in einer Postfiliale
    In der App erstellen Sie einen Coupon, diesen benötigen Sie in der Postfiliale zusammen mit Ihrem Ausweisdokument.