GesundesWissen

Organspende in Deutschland: Zahlen und Fakten

Zahlen für das Jahr 2024

2024 wurden laut dem Jahresbericht der Deutschen Stiftung Organ­trans­plantation (DSO) 3.701 Organe transplantiert. Das sind 55 Organe mehr als 2023. In 3.013 Fällen handelte es sich um eine postmortale Organ­trans­plantation. 688 Organe entstammten einer Lebendspende. Zum Jahresende 2024 lag die Zahl der benötigten Organe (Herz, Lunge, Niere, Leber, Pankreas) in Deutschland bei 8.575. Bundesweit gab es 953 Organspenderinnen und Organspender. Das entspricht 11,4 Spenderinnen und Spendern je eine Million Einwohner.

Voraussetzungen für eine Organspende

Zentrale Voraussetzung für eine Organspende ist der Hirntod der Spenderin oder des Spenders. Er muss von zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander nach rechtlich verbindlichen Kriterien festgestellt werden. Hirntod bedeutet, dass alle Gehirnfunktionen vollständig und unumkehrbar ausgefallen sind. Außerdem muss die Spendenbereitschaft nachgewiesen sein – entweder durch eine Einwilligung des Spenders zu Lebzeiten (z. B. Organspendeausweis bzw. Eintrag im Organspende-Register) oder durch die Zustimmung der nächsten Angehörigen, wenn der ausdrückliche Wille des Organspenders nicht bekannt ist.

Transplantationszentren

Ist ein Organ zur Spende vorhanden und eine Empfängerin oder ein Empfänger benannt, prüft ein Transplantationsteam, ob das Organ funktionstüchtig und die Patientin oder der Patient geeignet sind. Die eigentliche Operation erfolgt in spezialisierten Transplantationszentren. Nach der Transplantation benötigen Empfänger eine lebenslange Nachsorge, inklusive Immunsuppressiva, regelmäßiger Untersuchungen und Bluttests.

Zustimmung zur Organspende oder Ablehnung

Die freiwillige Zustimmung zur Organspende oder deren Ablehnung sowie die Beschränkung der Spende auf bestimmte Organe kann man zum Beispiel im Organspende-Register, auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten. Man kann seine Entscheidung jederzeit wieder neu treffen und den Eintrag bzw. die Verfügung ändern.

Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung

Zurzeit läuft eine Gesetzesinitiative des Bundesrats zur Einführung der Widerspruchslösung. Diese sieht vor, dass jeder als Organspender gilt, sofern er oder sie nicht zu Lebzeiten widersprochen oder die Ablehnung einer Organspende auf andere Weise bekundet hat. Das Recht jeder Person, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt unverändert erhalten.