ServiceLeistungen
Pflegereform soll Familien entlasten und Finanzierung sichern
Die Bundesregierung beabsichtigt, die gesetzliche Pflegeversicherung in zwei Schritten zu reformieren. Zum 1. Juli 2023 sollen die Finanzgrundlage stabilisiert sowie die Beitragslast für Eltern mit mehreren Kindern verringert werden. Ab 2024 ist zusätzlich eine Verbesserung der Pflegeleistungen geplant.
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung – der von allen gesetzlich Versicherten zu zahlen ist – soll zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Ausserdem soll der Zuschlag für Kinderlose um 0,25 Prozentpunkte steigen.
Erstmalig ist zudem vorgesehen, ab Juli 2023 (infolge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts) den allgemeinen Beitragssatz nach der Kinderzahl zu differenzieren. Das bedeutet, dass ab zwei Kindern der Beitragssatz während der Erziehungsphase – also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres – um 0,25 Prozentpunkte je Kind (bis zum fünften Kind) abgesenkt wird.
Alle Versicherten, die ihre Beiträge direkt an die R+V BKK zahlen (z. B. freiwillig Versicherte), erhalten in Kürze weitere Informationen über die notwendigen Angaben und den Ablauf der Neuberechnung.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden wie bisher von verschiedenen Stellen abgeführt (z. B. Arbeitgeber, Zahlstellen der Versorgungsbezüge). Folglich wird die Prüfung und Neuberechnung auch bei diesen beitragsabführenden Stellen entsprechend erfolgen.
Die Umsetzung braucht Zeit
Die neue Regelung gilt ab Juli 2023 – das entsprechende Gesetz wird aber voraussichtlich erst Mitte Juni 2023 beschlossen. Zu wenig Zeit für Krankenkassen und alle weiteren Beteiligten, die technischen Voraussetzungen für eine fristgerechte Neuberechnung der Beiträge zu schaffen.
Wir rechnen daher damit, dass die Umstellung erst bis Ende 2023 abgeschlossen sein wird. Die Beitragsberechnung wird dann rückwirkend korrigiert, und die zu viel gezahlten Beiträge werden erstattet, so dass kein Nachteil für Sie entsteht. Liegen die Voraussetzungen für einen Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung vor, besteht ein Rechtsanspruch auf die rückwirkende Neuberechnung der Beiträge – ein Widerspruch gegen die (bisherige) Beitragsberechnung oder ein Antrag auf Beitragserstattung ist daher nicht notwendig.
Zum besseren Verständnis hier eine Übersicht der zukünftigen Beitragssätze:
Familiäre Situation | Beitragssatz | Hinweis |
---|---|---|
Mitglieder ohne Kinder | 4,00 % | inkl. Kinderlosen-Zuschlag |
Mitglieder mit 1 Kind | 3,40 % | lebenslang |
Mitglieder mit 2 Kindern | 3,15 % | Kinder unter 25 Jahre |
Mitglieder mit 3 Kindern | 2,90 % | Kinder unter 25 Jahre |
Mitglieder mit 4 Kindern | 2,65 % | Kinder unter 25 Jahre |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | 2,40 % | Kinder unter 25 Jahre |
Der Arbeitgeber-Anteil beträgt jeweils 1,7 %.