KurzNotiert
Bundesagentur für Arbeit tauscht Daten mit Krankenkassen aus
Seit Anfang 2023 tauscht die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den gesetzlichen Krankenkassen Daten elektronisch aus. Die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage hat der Gesetzgeber mit dem 7. Änderungsgesetz SGB IV zur Förderung der digitalen Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern geschaffen. Unsere Versicherten, die Arbeitslosengeld beantragen, profitieren von der neuen Regelung. Denn sie benötigen von uns keine Papierbescheinigungen zur Vorlage bei der BA mehr, da wir die Daten in digitalisierter Form direkt an die BA übermitteln. Dies gilt zum Beispiel für die Bescheinigung über den Krankengeldbezug oder die Mitgliedsbescheinigung. Auch bei Änderungen können die BA und die Krankenkassen den elektronischen Weg nutzen. Dank des neuen Verfahrens sparen alle Beteiligten Zeit und Kosten. Die Versicherten können ihre Ansprüche gegenüber der BA deutlich schneller und einfacher geltend machen.
Ab Juli 2023 soll auch die Deutsche Rentenversicherung am Datenaustauschverfahren teilnehmen und mit der Bundesagentur für Arbeit bestehende Erstattungsansprüche elektronisch abwickeln. Geplant ist zudem, dass ab Januar 2024 die BA Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ihrer Kundinnen und Kunden direkt bei den Krankenkassen abrufen wird. Bis dahin benötigt sie Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen weiterhin in gedruckter Form.
Schnell und unkompliziert zum Reha-Sport und Funktionstraining
Damit die Genesung gelingt, unterstützen wir verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen, die ärztlich verordnet werden können. Dazu gehören der Rehasport und das Funktionstraining, für beide haben wir das Genehmigungsverfahren vereinfacht.
Rehasport ist ein spezielles Bewegungstraining in der Gruppe und ist ausgerichtet auf chronisch Kranke und behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Ausdauer, Kraft und Koordination stehen im Mittelpunkt des Gruppentrainings. Beim Funktionstraining werden organische Erkrankungen wie Rheuma oder bestimmte Körperteile, z. B. Gelenke, schonend und gezielt behandelt –ebenfalls als Training in der Gruppe. Wir verkürzen den Weg von der Verordnung bis zur Teilnahme am Rehasport oder Funktionstraining: Wenn Sie Rehasport oder Funktionstraining von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet bekommen, legen Sie die Verordnung einfach direkt beim zugelassenen Anbieter vor. Und schon kann es losgehen.
Damit Sie nicht lange auf unsere Zusage warten müssen, verzichten wir auf das umständliche Genehmigungsverfahren mit einer Kostenübernahmeerklärung. Der Anbieter rechnet direkt mit uns ab. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie die ärztliche Verordnung bei einem anerkannten Anbieter vorlegen.
Weitere Informationen – auch für die Suche nach Anbietern von Rehabilitationssport und Funktionstraining – finden Sie auf unserer Website.
Einfacher und schneller: Zahnbehandlungen werden digital genehmigt
Falls Sie in den vergangenen Wochen und Monaten eine Zahnbehandlung hatten, bei der es um Zahnersatz oder andere genehmigungspflichtige Leistungen rund um die Zähne ging, haben Sie keinen herkömmlichen, oft seitenlangen Heil- und Kostenplan zur Vorlage und Genehmigung bei der Krankenkasse ausgehändigt bekommen.
Der Grund: Seit Anfang dieses Jahres müssen Zahnärzte Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen, Kieferorthopädie und Parodontalerkrankungen digital an die Krankenkassen übertragen. Durch das sogenannte elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte, kurz EBZ, entfällt das umständliche Antragsverfahren auf Papier und Wartezeiten verkürzen sich. Im Bereich Zahnersatz erhalten Patientinnen und Patienten lediglich noch eine Ausfertigung mit allen relevanten Inhalten in allgemein verständlicher Form. Hierbei ganz wichtig: Diese Patienteninfo muss nicht bei uns als Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Sie ist alleine für Sie bestimmt.
BKK KlinikFinder: ein wichtiges Tool bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus
Versicherte greifen bei der Suche nach Informationen zur Qualität und Spezialisierung von Krankenhäusern verstärkt auf den BKK KlinikFinder zurück. Laut einer repräsentativen Umfrage wird die Digitalplattform klinikfinder.bkk-dachverband.de vor allem genutzt, um gezielt nach Kliniken zur Behandlung bestimmter Erkrankungen zu suchen und die Versorgungsangebote verschiedener Standorte miteinander zu vergleichen. An der vom BKK Dachverband initiierten Befragung beteiligten sich mehr als 1.400 Versicherte. Neben der Personalausstattung und den Kernkompetenzen der Klinik ist für die Versicherten die Behandlungsqualität besonders wichtig. Insgesamt 2.550 Krankenhäuser sind im KlinikFinder derzeit hinterlegt. Als Datenbasis werden die Qualitätsberichte der Krankenhäuser herangezogen. Die Anwendung ist kostenfrei.
Neuerungen bei der elektronischen Patientenakte
Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist eine vorherige sichere Identifikation erforderlich. Ab sofort können Sie die Identifizierung mithilfe Ihres Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion (eID) durchführen, die alle seit 2010 ausgegebenen Ausweise besitzen. Haben Sie die Funktion noch nicht freigeschaltet, können Sie dies jederzeit online nachholen.
Eine Anleitung hierzu finden Sie unter pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Sobald die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist, können Sie mit Ihrem Personalausweis, der Identifizierungs-App Nect und Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine eGK-PIN beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihre Gesundheitskarte NFC-fähig ist. Sie erkennen dies am Funksymbol am oberen Rand der Karte. Haben Sie die eGK-PIN erfolgreich beantragt, senden wir Ihnen die PIN automatisch auf dem Postweg zu. Damit und mit Ihrer Gesundheitskarte können Sie nun Ihre persönliche elektronische Patientenakte einrichten.
Unser Chatbot Rubi zeigt Ihnen in zwei Erklärvideos, wie Sie eine eGK-PIN beantragen und Ihre ePA einrichten können.
Nach aktuellen Planungen sollen bis Ende 2024 alle Versicherten automatisch eine ePA erhalten. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner Digitalstrategie beschlossen. Die konkreten Rahmenbedingungen zur Umsetzung sind derzeit noch nicht bekannt.
Aktuell gibt es noch keine Möglichkeit, der automatischen Einrichtung der ePA zu widersprechen (Opt-out-Verfahren), da der entsprechende Gesetzesentwurf noch nicht vorliegt.
Vorsorgeuntersuchungen – so wichtig wie eh und je
Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen ist es möglich, bösartige Erkrankungen in einem frühen Stadium zu entdecken und Leben zu retten. Ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, alle haben einen Anspruch auf entsprechende Untersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. Und viele unserer Versicherten nutzen diese Leistung auch, beispielsweise für Zahn-, Hautkrebs- oder Blutuntersuchungen. Die jeweilige Leistung richtet sich nach Alter, Geschlecht und Risikofaktoren.
Und doch hat uns die Pandemie die letzten drei Jahre teils so verunsichert, dass der Gang zum Arzt ausgeblieben ist. Busfahrten zur Praxis, das Warten in einem gut gefüllten Wartezimmer – allein schon die Vorstellung mag viele abgehalten haben. Das Ergebnis: ein in Statistiken sichtbarer Rückgang der Vorsorgeuntersuchungen.
Im Bereich der Darmkrebsbehandlung sank die OP-Rate im ersten Pandemiejahr um zehn Prozent, im zweiten um zwölf Prozent und im dritten um ganze 16 Prozent. Besorgniserregend, wie wir finden. Schließlich erkranken mehr als 70.000 Menschen in Deutschland jährlich an Darmkrebs, der häufigsten Krebsart hierzulande. Rund 27.000 Betroffene sterben sogar jedes Jahr an den Folgen. Dabei kann Darmkrebs, durch verschiedene Vorsorgemaßnahmen verhindert werden. Bei rechtzeitiger Früherkennung liegen die Heilungschancen bei über 90 Prozent – so hoch wie bei keiner anderen Krebserkrankung.
Ausführliche Informationen zu den Krebsvorsorgeuntersuchungen finden Sie auf unserer Website, oder rufen Sie unser Serviceteam unter 0611 99909-0 an.
Auskunft
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