GesundesWissen

Bei Auslandsreisen besser zusätzlich krankenversichern

Gesetzlich Krankenversicherte genießen bei Auslandsreisen im Falle einer behandlungsbedürftigen Erkrankung oder einem Unfall nicht in allen Ländern Versicherungsschutz. Und auch beim Versicherungsumfang gibt es oft Einschränkungen.

Nicht nur viele Krankenkassen, sondern auch das Bundesgesundheitsministerium raten daher gesetzlich Krankenversicherten, sich bei Reisen ins Ausland über eine Krankenzusatzversicherung zu informieren. Bei Auslandsreisen gilt ein in der Regel eingeschränkter gesetzlicher Versicherungsschutz in den EU-Mitgliedsländern, den Ländern der Europäischen Freihandelszone EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und solchen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. In diesen Ländern haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens, und zwar zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Privatärztliche oder vor Abreise geplante Leistungen können nicht erstattet werden.

Für Reisen in EU- und EFTA-Länder dient die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befindet, als Nachweis für Ihren Leistungsanspruch. Dies gilt auch für Länder mit Sozialversicherungsabkommen, bis auf Bosinien-Herzegowina, Tunesien und die Türkei. Hier benötigen Sie einen speziellen Auslandskrankenschein, den Sie bei uns anfordern (Tel.: 0611 99909-0) oder über unsere Online-Geschäftsstelle Meine R+V BKK (Menüpunkt „Mein Auslandskrankenschein“) bzw. die App (Menüpunkt „Service“) rund um die Uhr herunterladen können.

Die private Auslandsreise-Krankenversicherung unseres Kooperationspartners, der R+V Krankenversicherung AG, schützt vor den unter Umständen hohen Kosten, die bei einer Behandlung im Ausland entstehen können, etwa bei einem Krankenrücktransport oder einer Operation mit stationärem Aufenthalt. Der R+V-Auslandsreiseschutz trägt zum Beispiel die Kosten für ambulante Arztbehandlungen, stationäre Behandlungen und einen Rücktransport zu 100 Prozent. Der Versicherungsschutz gilt für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 45 Tagen. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung gibt es in unterschiedlichen Tarifen, für Familien oder Einzelpersonen, als Dauerversicherung oder zeitlich auf ein Kalenderjahr begrenzt. Einzelpersonen bis zu einem Alter von 64 Jahren erhalten den Versicherungsschutz je nach Tarif bereits ab 10,80 Euro pro Kalenderjahr, ab einem Alter von 65 ab 46,80 Euro. Familien kostet die Absicherung ab 22,80 Euro im Kalenderjahr.

Ausführliche Informationen zur R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung erhalten Sie hier und unter 0800 533-1121. Einen Auslandsreiseschutz können Sie auch bei anderen Anbietern abschließen. Sollten Sie eine Auslandsreise planen, informieren wir Sie gerne über Ihren Versicherungsschutz im Reiseland (Tel. 0611 99909-0).