ServiceLeistungen

So optimieren wir unser medizinisches Versorgungsangebot für Sie

Im zweiten und letzten Teil unserer Serie zur Besonderen Versorgung stellen wir Ihnen eine Auswahl von zehn Verträgen dieser Leistungsart vor. Und wir haben mit unserem Vorstand Jochen Gertz darüber gesprochen, welche Ziele die R+V BKK mit dieser Versorgungsform verfolgt.

BKKiNFORM: Herr Gertz, wozu gibt es die Besondere Versorgung?

Jochen Gertz: Als Krankenkasse können wir mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Verträge über eine Besondere Versorgung nach § 140a Sozialgesetzbuch V (SGB V) schließen, die neue oder besondere Versorgungskonzepte zum Inhalt haben. Oftmals geht es bei diesen Verträgen um Erkrankungen, die komplexe Behandlungsprozesse erfordern, an denen mehrere Leistungserbringer wie zum Beispiel Krankenhäuser, Fachärzte, Reha-Einrichtungen und Physiotherapeuten beteiligt sind. Die gesetzliche Grundlage der Besonderen Versorgung ist das Versorgungsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2015. Es hat die Vertragsformen Integrierte Versorgung, Strukturverträge und Besondere ambulante ärztliche Versorgung zusammengefasst, die zuvor in unterschiedlichen Paragraphen des SGB V geregelt waren.

Was haben die Kunden der R+V BKK von dieser Leistungsart?

Jochen Gertz: Der Vorteil für unsere Versicherten besteht darin, dass eine Behandlung durch ausgewählte, besonders qualifizierte Leistungserbringer innerhalb neuer und strukturierter Versorgungswege erfolgt. Oftmals wird dadurch nicht nur die Qualität, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung verbessert. Darüber hinaus können durch das vertragliche Zusammenspiel mehrerer Akteure Doppel- und Mehrfachuntersuchungen entfallen.

Nach welchen Kriterien sucht die R+V BKK Vertragspartner oder Leistungsbereiche für Angebote der Besonderen Versorgung aus?

Jochen Gertz: Als bundesweit geöffnete Krankenkasse achten wir natürlich darauf, dass wir viele bundesweit verfügbare Angebote haben, damit möglichst alle unsere Versicherten von ihnen profitieren können. Bei Versorgungsangeboten, die digital über eine App oder über Online-Sprechstunden laufen, ist dies automatisch gewährleistet.

Sie haben überdies den Vorteil, dass sie dazu beitragen, die medizinische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern, wo es ja oft nicht so viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen gibt. Aber wir haben auch Verträge, die auf eine Region begrenzt sind. Hier verfolgen wir vor allem das Ziel, innovative und fortschrittliche Konzepte zu fördern, die den medizinischen Fortschritt voranbringen und später auch in anderen Regionen angeboten werden können.

Wie wollen Sie das Angebot der R+V BKK bei der Besonderen Versorgung künftig weiterentwickeln?

Jochen Gertz: Natürlich orientieren wir uns an den Bedürfnissen unserer Kunden. Das heißt, wir werden vorzugsweise Behandlungskonzepte für solche Erkrankungen aussuchen, die möglichst vielen unserer Kundinnen und Kunden zugutekommen. Im Zuge der rasch fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen werden wir auch hier sicherlich aktiv unser Angebot an online zur Verfügung stehenden Versorgungsangeboten ausbauen.

Herr Gertz, vielen Dank für das Gespräch!